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Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt zum Pflegegrad

Einen Pflegegrad beantragen können alle gesetzlich oder privat pflegeversicherten Personen, die voraussichtlich für mindestens sechs Monate in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt – formlos per Telefon, Brief oder über ein Antragsformular. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK) oder bei privat Versicherten durch MEDICPROOF. Auf Basis eines Punktesystems wird einer von fünf Pflegegraden vergeben. Gerade bei neurologischen Erkrankungen wie Schlaganfall, Parkinson oder Multipler Sklerose ist eine gute Vorbereitung entscheidend – denn kognitive und psychische Einschränkungen werden bei der Begutachtung häufig unterschätzt.

Was ist ein Pflegegrad?

Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade, die das alte System der drei Pflegestufen abgelöst haben. Der entscheidende Unterschied: Während bei den Pflegestufen vor allem der körperliche Hilfebedarf in Minuten gemessen wurde, berücksichtigt das neue System auch kognitive, psychische und kommunikative Einschränkungen. Das ist besonders wichtig für Menschen mit neurologischen Erkrankungen, deren Beeinträchtigungen oft nicht auf den ersten Blick sichtbar sind.

Die fünf Pflegegrade im Überblick:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung – von Pflegegeld über Sachleistungen bis hin zu Zuschüssen für Umbaumaßnahmen und Hilfsmittel.

Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?

Anspruch auf einen Pflegegrad hat grundsätzlich jede Person, die:

  • in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert ist (mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre),
  • aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist,
  • diese Einschränkung voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen wird.

Das Alter spielt keine Rolle – auch jüngere Menschen nach einem Schlaganfall oder mit einer Diagnose wie Multiple Sklerose können einen Pflegegrad erhalten. Entscheidend ist nicht die Diagnose selbst, sondern das Ausmaß der Beeinträchtigung im Alltag.

Pflegegrad bei neurologischen Erkrankungen – besondere Herausforderungen

Neurologische Erkrankungen stellen bei der Pflegegrad-Begutachtung eine besondere Situation dar. Viele Betroffene wirken nach außen fitter, als sie tatsächlich sind – besonders bei einem kurzen Begutachtungstermin. Typische Probleme:

Pflegegrad bei Schlaganfall

Nach einem Schlaganfall sind die Einschränkungen oft vielfältig: Halbseitenlähmung, Spastik, Sprach- und Schluckstörungen, kognitive Defizite wie Konzentrations- und Gedächtnisprobleme. Viele Betroffene neigen dazu, sich bei der Begutachtung besonders anzustrengen und ihre Fähigkeiten besser darzustellen, als sie im Alltag tatsächlich sind. Angehörige sollten deshalb unbedingt bei der Begutachtung dabei sein und den tatsächlichen Alltag schildern.

Pflegegrad bei Parkinson

Bei Parkinson schwankt die Leistungsfähigkeit je nach Medikamentenwirkung erheblich. In der sogenannten On-Phase können Betroffene relativ selbstständig wirken, während sie in der Off-Phase massiv eingeschränkt sind. Für die Begutachtung ist es wichtig, beide Phasen zu dokumentieren und den Gutachter darauf hinzuweisen. Auch nicht-motorische Symptome wie Antriebslosigkeit, Schlafstörungen und kognitive Verlangsamung sollten benannt werden.

Pflegegrad bei MS

Die Multiple Sklerose ist geprägt von Tagesformschwankungen und der oft unsichtbaren Fatigue. An einem „guten Tag” – der zufällig auf den Begutachtungstermin fallen kann – sind Betroffene möglicherweise relativ leistungsfähig. Das Pflegetagebuch ist hier besonders wichtig, um das gesamte Spektrum der Einschränkungen abzubilden. Kognitive Beeinträchtigungen, Blasenstörungen und die lähmende Erschöpfung müssen explizit angesprochen werden.

Auch bei Epilepsie, Hirntumoren und anderen neurologischen Erkrankungen gelten ähnliche Herausforderungen: Die unsichtbaren Symptome müssen sichtbar gemacht werden.

Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt

Der Weg zum Pflegegrad folgt einem klaren Ablauf. Mit guter Vorbereitung erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine angemessene Einstufung erheblich.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Pflegegrad-Antrag kann formlos gestellt werden – ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Die Pflegekasse ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Alternativ können Sie:

  • Ein formloses Schreiben per Post oder Fax senden
  • Das Antragsformular der Pflegekasse anfordern und ausfüllen
  • Den Antrag online über das Portal Ihrer Krankenkasse stellen

Wichtig: Notieren Sie sich das Datum der Antragstellung. Ab diesem Tag laufen die Leistungen – eine rückwirkende Zahlung erfolgt bis zum Monat der Antragstellung. Zögern Sie also nicht, den Antrag frühzeitig zu stellen, auch wenn die Begutachtung erst Wochen später erfolgt.

Schritt 2: Pflegetagebuch führen

Beginnen Sie mindestens zwei Wochen vor der Begutachtung mit einem Pflegetagebuch. Notieren Sie täglich:

  • Wobei Hilfe benötigt wird (Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang)
  • Welche Aufgaben selbstständig bewältigt werden und welche nicht
  • Wie lange die Unterstützung jeweils dauert
  • Besondere Vorkommnisse (Stürze, Verwirrtheit, Weglauftendenzen)
  • Nächtliche Hilfestellungen
  • Schwankungen der Tagesform – besonders wichtig bei MS, Parkinson und nach Schlaganfall

Das Pflegetagebuch ist eines der wichtigsten Dokumente für die Begutachtung. Es zeigt den tatsächlichen Pflegealltag und hilft dem Gutachter, über den Momenteindruck beim Besuch hinauszuschauen.

Schritt 3: Die MDK-Begutachtung vorbereiten

Nach der Antragstellung kündigt der Medizinische Dienst (MD) – bei privat Versicherten MEDICPROOF – einen Begutachtungstermin an. Bereiten Sie sich gezielt vor:

  • Arztberichte und Befunde aller behandelnden Ärzte zusammenstellen
  • Krankenhausentlassungsberichte und Reha-Berichte bereitlegen (auch Berichte zur neurologischen Rehabilitation)
  • Therapieberichte (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie)
  • Medikamentenplan aktuell ausdrucken
  • Das Pflegetagebuch vollständig und leserlich vorbereiten
  • Eine Vertrauensperson (Angehörige, Pflegeperson) zum Termin einladen

Tipp: Erstellen Sie eine Liste aller Einschränkungen – geordnet nach den sechs Modulen des Begutachtungsassessments. So vergessen Sie nichts Wichtiges.

Schritt 4: Die Begutachtung – wie sie abläuft

Die MDK-Begutachtung findet in der Regel zu Hause statt und dauert etwa 60 bis 90 Minuten. Der Gutachter oder die Gutachterin – meist eine Pflegefachkraft oder ein Arzt – prüft die Selbstständigkeit anhand der sechs Module des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Dabei wird beobachtet, befragt und dokumentiert.

Seien Sie ehrlich und zeigen Sie Ihren tatsächlichen Alltag. Ein häufiger Fehler: Betroffene räumen vorher auf, ziehen sich besonders sorgfältig an oder strengen sich beim Begutachtungstermin besonders an. Das kann dazu führen, dass der Pflegebedarf unterschätzt wird.

Schritt 5: Bescheid prüfen und Widerspruch einlegen

Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach der Antragstellung soll der Bescheid vorliegen. Prüfen Sie das Gutachten sorgfältig:

  • Stimmen die dokumentierten Einschränkungen mit der Realität überein?
  • Wurden alle Module korrekt bewertet?
  • Fehlen wichtige Aspekte – besonders kognitive oder psychische Einschränkungen?

Sie haben das Recht, das vollständige Gutachten bei der Pflegekasse anzufordern. Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen.

Die 6 Module des Neuen Begutachtungsassessments (NBA)

Das NBA bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Jedes Modul wird einzeln gepunktet, die Punkte fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung ein.

Modul 1: Mobilität (Gewichtung: 10 %)

Bewertet wird die körperliche Beweglichkeit: Positionswechsel im Bett, stabiles Sitzen, Aufstehen, Gehen und Treppensteigen. Bei neurologischen Erkrankungen spielen hier Halbseitenlähmungen, Gleichgewichtsstörungen und Spastiken eine große Rolle. Auch die Sturzgefahr sollte dokumentiert werden – etwa bei Parkinson oder nach Schlaganfall, wenn ein Rollstuhl benötigt wird.

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Gewichtung: 15 % – zusammen mit Modul 3)

Hier werden Orientierung, Gedächtnis, Urteilsvermögen, Erkennen von Risiken und die Fähigkeit zur Kommunikation bewertet. Dieses Modul ist bei neurologischen Erkrankungen besonders relevant – kognitive Einschränkungen nach Schlaganfall, bei Parkinson-Demenz oder durch MS-bedingte Fatigue werden hier erfasst. Wichtig: Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert in die Gesamtbewertung.

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Gewichtung: 15 % – zusammen mit Modul 2)

Motorische Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressivität, Antriebslosigkeit oder Wahnvorstellungen werden hier erfasst. Bei neurologischen Erkrankungen können Wesensveränderungen, Depressionen und Impulskontrollstörungen relevant sein. Sprechen Sie auch schwierige Themen offen an.

Modul 4: Selbstversorgung (Gewichtung: 40 %)

Das wichtigste Modul – es macht fast die Hälfte der Gesamtbewertung aus. Bewertet werden: Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren), An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Benutzung der Toilette. Dokumentieren Sie genau, welche Handgriffe selbstständig möglich sind und wo Hilfe nötig ist – auch wenn es nur Anleitung oder Beaufsichtigung ist.

Modul 5: Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (Gewichtung: 20 %)

Dieses Modul erfasst den Aufwand für Medikamenteneinnahme, Injektionen, Verbandswechsel, Arztbesuche, Therapien und die Einhaltung einer Diät. Bei neurologischen Erkrankungen sind häufig regelmäßige Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie notwendig – dieser Aufwand zählt. Auch die eigenständige Nutzung von Hilfsmitteln wird hier berücksichtigt.

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Gewichtung: 15 %)

Kann die Person ihren Tagesablauf selbst gestalten? Pflegt sie soziale Kontakte? Kann sie sich beschäftigen? Besonders die Fatigue bei MS oder Antriebsstörungen bei Parkinson führen dazu, dass Betroffene sich immer mehr zurückziehen. Diese sozialen Auswirkungen sind begutachtungsrelevant und sollten benannt werden.

Pflegegrad-Tabelle: Punkte und Einstufung

Aus den gewichteten Modulpunkten ergibt sich eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt nach dieser Tabelle:

PflegegradPunktebereichBeeinträchtigung
Pflegegrad 112,5 bis unter 27Geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 227 bis unter 47,5Erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 347,5 bis unter 70Schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 470 bis unter 90Schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 590 bis 100Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Unter 12,5 Punkten wird kein Pflegegrad vergeben. Bereits bei geringer Beeinträchtigung (Pflegegrad 1) bestehen Ansprüche auf den Entlastungsbetrag und Beratungsleistungen.

Welche Leistungen gibt es je Pflegegrad?

Mit einem anerkannten Pflegegrad stehen Ihnen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zu. Die wichtigsten im Überblick:

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Ehrenamtlichen versorgt werden. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Pflegesachleistungen werden für professionelle Pflegedienste gezahlt und direkt mit dem Dienst abgerechnet. Beide Leistungen können als Kombinationsleistung anteilig kombiniert werden.

Leistungen ab Pflegegrad 2 (monatlich, Stand 2025):

  • Pflegegrad 2: 332 € Pflegegeld / 761 € Sachleistungen
  • Pflegegrad 3: 573 € Pflegegeld / 1.432 € Sachleistungen
  • Pflegegrad 4: 765 € Pflegegeld / 1.778 € Sachleistungen
  • Pflegegrad 5: 947 € Pflegegeld / 2.200 € Sachleistungen

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Sachleistungen, aber den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich.

Weitere wichtige Leistungen

  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € jährlich, wenn die Pflegeperson verhindert ist (ab Pflegegrad 2)
  • Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 € jährlich für vorübergehende stationäre Pflege (ab Pflegegrad 2)
  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich für alle Pflegegrade – z. B. für Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Hilfe
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 40 € monatlich für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel etc.
  • Wohnraumanpassung: Bis zu 4.000 € Zuschuss pro Maßnahme (z. B. barrierefreies Bad)
  • Pflegekurse: Kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige

Tipps für eine erfolgreiche Begutachtung

Die Begutachtung entscheidet über den Pflegegrad und damit über die Höhe der Leistungen. Mit diesen Tipps stellen Sie sicher, dass Ihre Situation realistisch erfasst wird:

1. Zeigen Sie nicht den „guten Tag”

Viele Betroffene wollen bei der Begutachtung einen guten Eindruck machen. Das ist menschlich verständlich, führt aber häufig zu einer zu niedrigen Einstufung. Seien Sie ehrlich über Ihre Einschränkungen. Wenn Sie normalerweise Hilfe beim Anziehen brauchen, demonstrieren Sie das – auch wenn es Ihnen unangenehm ist.

2. Pflegetagebuch vorlegen

Überreichen Sie dem Gutachter eine Kopie Ihres Pflegetagebuchs. Es dokumentiert den Pflegealltag über mehrere Wochen und gleicht aus, wenn der Begutachtungstag zufällig ein besserer Tag ist.

3. Alle Einschränkungen benennen

Vergessen Sie nicht die kognitiven und psychischen Einschränkungen: Gedächtnisprobleme, Orientierungsschwierigkeiten, Ängste, Antriebslosigkeit, Schlafstörungen. Bei neurologischen Erkrankungen sind diese oft gravierender als die körperlichen Symptome.

4. Angehörige einbeziehen

Bitten Sie eine Pflegeperson oder Angehörige, bei der Begutachtung anwesend zu sein. Sie können ergänzen, was Betroffene selbst nicht erwähnen – sei es aus Scham, Vergesslichkeit oder fehlender Krankheitseinsicht (Anosognosie, häufig nach Schlaganfall).

5. Unterlagen bereithalten

Legen Sie alle Arztberichte, Therapieberichte, Krankenhausberichte und den aktuellen Medikamentenplan griffbereit. Je besser dokumentiert, desto fundierter die Bewertung.

Widerspruch bei zu niedrigem Pflegegrad

Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt oder der Antrag abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsschreiben muss schriftlich bei der Pflegekasse eingehen – per Brief, Fax oder über das Online-Portal.

Im Widerspruch sollten Sie konkret begründen, warum die Einstufung nicht korrekt ist. Beziehen Sie sich auf die einzelnen Module und benennen Sie Einschränkungen, die aus Ihrer Sicht nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Hilfe beim Widerspruch erhalten Sie bei:

  • Pflegestützpunkten (kostenlose Beratung)
  • Sozialverbänden wie dem VdK oder SoVD
  • Unabhängigen Pflegeberatern
  • Verbraucherzentralen

Die Erfahrung zeigt: Widersprüche sind häufig erfolgreich, besonders wenn beim ersten Gutachten kognitive oder psychische Einschränkungen nicht ausreichend erfasst wurden. Scheuen Sie sich also nicht, Ihren Widerspruch bei Ablehnung einzulegen – es ist Ihr gutes Recht.

Höherstufungsantrag – wenn sich der Zustand verschlechtert

Neurologische Erkrankungen verlaufen häufig progredient – der Zustand kann sich über die Zeit verschlechtern. Bei Parkinson nehmen motorische und kognitive Symptome zu, bei MS können neue Schübe zusätzliche Einschränkungen verursachen. In solchen Fällen können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse stellen.

Der Ablauf ist identisch mit dem Erstantrag: formloser Antrag, erneute Begutachtung, neuer Bescheid. Auch ein Widerspruch ist wieder möglich, falls die Höherstufung abgelehnt wird. Es gibt keine Wartefrist – wenn sich der Pflegebedarf nachweislich verändert hat, haben Sie sofort Anspruch auf eine Neubewertung.

Hilfsmittel und Pflegegrad – was ändert sich?

Ein anerkannter Pflegegrad erleichtert den Zugang zu verschiedenen Leistungen, darunter auch Pflegehilfsmittel. Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro monatlich – dazu gehören Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Mundschutz.

Wichtig zu wissen: Medizinische Hilfsmittel wie Rollatoren, Rollstühle oder Orthesen werden über die Krankenversicherung verordnet – unabhängig vom Pflegegrad. Auch ohne Pflegegrad können Sie medizinische Hilfsmittel beantragen. Ein anerkannter Pflegegrad kann jedoch die Argumentation bei der Bewilligung unterstützen.

Für die individuelle Versorgung mit Hilfsmitteln – von Mobilitätshilfen bis hin zu Alltagshilfen – beraten qualifizierte Sanitätshäuser wie Sanitätshaus Lettermann oder Krieger Sanitätshaus umfassend. Ergänzend kann gezielte Physiotherapie bei LettsFit die Mobilität und Selbstständigkeit verbessern – was sich wiederum positiv auf die Begutachtung auswirken kann.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange dauert es, einen Pflegegrad zu bekommen?

Von der Antragstellung bis zum Bescheid sollen maximal 25 Arbeitstage vergehen. In der Praxis kann es je nach Region und Auslastung des MD auch vier bis sechs Wochen dauern. Die Leistungen werden aber rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.

Kann ich den Pflegegrad telefonisch beantragen?

Ja, ein Anruf bei der Pflegekasse genügt als formloser Antrag. Die Pflegekasse schickt Ihnen dann die Unterlagen zu. Notieren Sie sich Datum und Namen des Gesprächspartners als Nachweis.

Welchen Pflegegrad bekommt man nach einem Schlaganfall?

Das hängt vom individuellen Ausmaß der Einschränkungen ab. Nach einem schweren Schlaganfall mit Halbseitenlähmung und kognitiven Defiziten ist häufig Pflegegrad 3 oder höher realistisch. Bei leichteren Verläufen werden oft Pflegegrad 1 oder 2 vergeben. Entscheidend ist die genaue Dokumentation aller Einschränkungen – auch der nicht sichtbaren.

Bekommt man bei Parkinson automatisch einen Pflegegrad?

Nein, es gibt keinen automatischen Pflegegrad bei einer bestimmten Diagnose. Entscheidend ist immer, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Da Parkinson typischerweise fortschreitend verläuft, steigt der Pflegegrad im Laufe der Erkrankung oft an.

Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?

Legen Sie innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse ein. Fordern Sie zunächst das vollständige Gutachten an und prüfen Sie, welche Einschränkungen nicht oder nicht korrekt erfasst wurden. Holen Sie sich Unterstützung bei einem Pflegestützpunkt oder Sozialverband (VdK, SoVD).

Wie oft kann man einen Höherstufungsantrag stellen?

Es gibt keine Begrenzung. Sobald sich der Zustand nachweislich verschlechtert hat, können Sie einen Höherstufungsantrag stellen. Es empfiehlt sich, die Verschlechterung durch aktuelle Arztberichte und ein neues Pflegetagebuch zu dokumentieren.

Kann man Hilfsmittel auch ohne Pflegegrad bekommen?

Ja, medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren oder Orthesen werden über die Krankenversicherung verordnet und sind nicht an einen Pflegegrad gebunden. Lediglich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (40 €/Monat) setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus.

Wer hilft beim Pflegegrad beantragen?

Kostenlose Unterstützung bieten Pflegestützpunkte, die Pflegeberatung der Krankenkassen (gesetzlicher Anspruch nach § 7a SGB XI), Sozialverbände wie VdK und SoVD sowie Sozialdienste in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen. Auch das Fachportal neurocasemanagement.de bietet weiterführende Informationen speziell für neurologisch Erkrankte.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegeberater, Ärzte oder Sozialverbände. Die genannten Leistungsbeträge entsprechen dem Stand 2025 und können sich durch gesetzliche Änderungen verändern. Bei konkreten Fragen zu Ihrem persönlichen Fall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.